Laut der Verordnung vom 27.5.2020 seitens des Ministeriums dürfen Indoor-Sportarten unter Einhaltung von gewissen Auflagen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Nachfolgend die wichtigsten Regeln während des Betriebs:
Die Indoor-Sportstätten dürfen wieder verwendet werden.
Auch Duschen und Umkleiden dürfen benutzt werden.
Im Trainingsbetrieb sollte ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden, dieser darf nur kurzfristig unterschritten werden.
Es gibt keine Beschränkung von Sportlern auf Quadratmetern, wie zuletzt oftmals erwähnt.
Hygiene-Maßnahmen müssen eingehalten werden.
Auch die Richtlinien zu Veranstaltungen wurden weiter gelockert, sodass auch Gürtelprüfungen für Anfänger (ohne Hoshinul und Kyrougi) möglich sind.
Desweiteren kann ich euch mitteilen, dass unser Trainingsbetrieb am Mittwoch, dem 3.6.2020 während der regulären Trainingszeiten wieder aufgenommen wird!
Verordnung des Bundesministers:
תגובות