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Schulordnung

Mein Kampfsport Verein

1. Jeder Schüler unterliegt der geltenden Schulordnung des Kampfsport Vereins und erkennt diese als Vertragsbestandteil an.

2. Der Kampfsport Verein ist berechtigt diese Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Das Mitglied hat diese Änderungen zu akzeptieren sofern diese Änderungen gerechtfertigt und dem Mitglied zumutbar sind.

3. Der Kampfsport Verein lässt seinen Schülern Unterricht in der Kampfkunst des Taekwondo in vom Kampfsport Verein bereitgestellten Unterrichtsräumen erteilen. 

Der/die Betreiber des TC bestimmen alleinig das Schulungspersonal. Personengebundene Ansprüche bestehen diesbezüglich von Seiten der Schüler nicht. 

4. Der Kampfsport Verein behält sich Änderungen der Öffnungszeiten (Stundenplan) vor. Auch kann eine Zweigstelle oder Stammschule kurzfristig geschlossen werden, insbesondere bei Reparatur- und Wartungsarbeiten. 

5. Aus der Absage eines Trainings, gleich aus welchen Gründen, kann das Mitglied keine Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ableiten. 

6. Der Kampfsport Verein behält sich eine Veränderung der Beitragshöhen bei Neuanmeldungen vor. 

7. Die Nichtnutzung der Einrichtungen und Unterrichtsangebote des Kampfsport Vereins berechtigen nicht zur Verminderung/Rückforderung der vereinbarten Beiträge. 

8. Bezahlt ein Mitglied seine Beiträge nicht oder nicht fristgerecht oder verstoßt es gegen Bestimmungen der Vertragsbedingungen oder leistet es den Anordnungen des Personals nicht Folge kann der Kampfsport Verein die Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort auflösen. Für diesen Fall werden die Beiträge bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit laut Vertrag sofort fällig. Für den Fall des Zahlungsverzugs gelten 9 % Zinsen p.a. als vereinbart. Die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung sind dann vom Mitglied zu bezahlen. 

9. Die Unterrichtszeiten richten sich nach dem jeweils gültigen Trainingsplan (siehe Internet/Aushang). 

10. Die Schüler nutzen das Unterrichtsangebot und die Einrichtungen des Kampfsport Vereins auf eigene Gefahr unbeschadet der Verpflichtung der Betreiber die Einrichtung in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt, Zufall und Mängel, die trotz Einhaltung der üblichen Sorgfalt auftreten oder die dem Schüler bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit ohnehin offensichtlich sind, haftet der Betreiber nicht. 

11. Für Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der in die jeweilige Schule eingebrachten Sachen wird -außer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Betreibers - nicht gehaftet 

12. Der Betreiber und/oder seine Erfüllungs-/Verrichtungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei (eigenem) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn die Einrichtungen der Schule nicht bestimmungsgemäß benutzt werden oder den Anweisungen des Lehrpersonals nicht entsprechend nachgekommen wird.

 

13. Die Kündigungsfristen sind einzuhalten. 

14. Der Kampfsport Verein ist in Ausnahmefällen bereit, den Vertrag vorübergehend still zulegen, dies geschieht ausschließlich aus Gründen einer schwerwiegenden Verletzung / Erkrankung oder eines beruflichen Auslandsaufenthaltes des Schülers. wobei der Schüler diese Gründe entsprechend nachzuweisen hat.
Diese Stilllegung ist bei Kleinkindern (im Alter von 3-5 Jahren) grundlos möglich. 

Wird der Vertrag stillgelegt, verpflichtet sich der Schüler zur Fortzahlung des Schulbeitrags für 1 Monat. 

Eine Stilllegung für kürzere bzw. längere Zeiträume ist ausgeschlossen. Andere Nachlässe sind ausgeschlossen. Im Falle einer Kündigung kann nicht stillgelegt werden bzw. im Falle einer Kündigung während der Stilllegung wird der Stilllegungszeitpunkt rückwirkend als Kündigungszeitpunkt, inkl. der zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Monate, gerechnet. 

Die Stilllegung hat rechtzeitig zu erfolgen, sprich mindestens bis zum 15. des Monats und tritt immer erst mit 1. des Folgemonats in Kraft. Stilllegungen im Nachhinein werden nicht anerkannt. Stilllegungen wegen leichter Verletzungen / Erkrankungen oder Urlaub sind nicht möglich. 

15. Der Schulbeitrag dient der geordneten Aufrechterhaltung eines durchgehenden Schulbetriebes. Es ist insbesondere auch während der Kündigungsfrist sowie auch dann zu entrichten, wenn der Schüler am Unterricht aus solchen Gründen nicht teilnimmt, die in seiner Sphäre gelegen sind. 
Eine Rückerstattung bereits entrichteter Schul Beiträgen findet daher nicht statt. 

16. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (inkl. Schulordnung) bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Gesamtvertrages unberührt. 

17. Bei buchhalterischen Fragen bitten wir um Email an mkv-taekwondo@gmx.at. Abmeldungen bitte an mkv-taekwondo@gmx.at.


18. Der Schüler verpflichtet sich zur sofortigen Bekanntgabe von Änderungen seiner Daten (Name, Adresse. Email, Telefon, Kontodaten, usw.). 

19. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist möglich im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung und bei Umzug (Entfernung mehr als 30 km von einem unserer Standorte). 

Bsp. Kündigungserklärung: 

Vertragsunterzeichnung (Halbjahres Vertrag) mit "1.3." und erste Kündigungsmöglichkeit mit "1.7." damit der Vertrag am "1.9." endet, bzw. im Anschuss "1.1." damit der Vertrag am "1.3." endet!

Sie müssen Ihre Kündigung spätestens 2 Monate vor Vertragsschluss schriftlich per Email erklären, damit der Vertrag rechtzeitig endet. Bsp.: Wenn Sie eine Vertragsunterzeichnung  (Jahres Vertrag) am "31.12." abgeschlossen haben, müssen  Sie Ihre Kündigung spätestens am „31.10." schriftlich per Email erklären, damit der Vertrag am "31.12." endet.

20. Es ist verboten Kraftausdrücke und Fäkalwörter hier in der Community, in einer unserer Kampfsport Schulen oder in anderen Seiten, wo "Mein Kampfsport Verein" vertreten ist, zu benutzen.

21. Anmerkungen zur Mitgliedschaft: Sie können sich unabhängig davon ob Sie ein Mitgliedspaket für das Training erwerben oder nicht eine Mitgliedschaft für die Webseite "Mein Kampfsport Verein" erwerben, um Prüfungsstoff relevante Inhalte anzusehen oder um sich bezüglich Taekwondo Turniere und Gürtelprüfungen sowie Taekwondo spezifische Neuigkeiten zu informieren.

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